Rechtsprechung
AG Miesbach, 26.06.1997 - 2 C 319/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11 Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung auch konkret anfallen (so beispielsweise AG Mannheim VersR 1999, 332; AG Düsseldorf 39 C 19357/01; AG Miesbach 2 C 0319/97; LG Bonn 19 S 56/91).